Was sind unsere Möglichkeiten:
- Yachtfinanzierungen für Niederländer bis 70% von der Kaufsumme auf Basis von einer Niederländischen Yachthypothek!
Maximum Laufzeit 12-15 Jahren - Modell 1: Yachtfinanzierungen für Deutschern, Luxemburger, Niederländern, Belgen und West- und Mitteleuropa bis € 2.800.000,-. (Nur für werftgebaute Yachten die nicht älter als 30 Jahre sind).
Maximum Laufzeit 12- bis 15 Jahre
Maximum Darlehensbetrag 70% von der Kaufsumme.
Maximal 15- oder 20% von der Kaufsumme als Blockrate - Modell 2: Finanzierung von Deutschen, Österreichern und Schweizern, Kroatienern und Holländern* (* wenn Holländern in diesen Ländern steuerpflichtig sind) bis 10 Jahre.
Maximum Leistung ist 75% von der Kaufsumme. 25% von der Kaufsumme kann als Blockrate (= Tilgungsfrei). - Finanzierung Spanien und Frankreich bis 70% von der Kaufsumme und Laufzeiten bis maximal 12-15 jaar.
- Finanzierung Englisch bis maximal 80% von der Kaufsumme und maximum Laufzeit 12- bis 15 Jahren
- Dänen und Skandinavier bis maximal 70% von der Kaufsumme (nur Yachten der Beneteau Group und nicht älter als 30 Jahre).
Laufzeit Finanzierung maximal 12- bis 15 Jahre.
(Wenn steuerpflichtig z.B. in Deutschland, die Schweiz oder Österreich, dan gilt Modell 2. (nicht gebunden an Beneteau Group und älter des Yachts).
Ratgeber zum Bootskauf
CE-Zertfizierung für Sportboote (EU_Konformitätserklärung)
Sehr wichtig beim Kauf von Booten, vor allem Gebrauchtbooten, ist der Nachweis der EU-Konformität. Boote, die erstmalig in der EU in Verkehr gebraucht und in Betrieb genommen werden, müssen der 10. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entsprechen. Im Klartext heisst dies, die Yacht muss den EU-weit harmonisierten Bau- und Ausrüstungsvorschriften genügen.
Die Regelung gilt sowohl für neue als auch für gebrauchte Boote. Stammt also ein Gebrauchtboot aus einem Nicht-EU-Land (z.B. Kroatien oder USA) und wird erstmalig innerhalb der EU in Verkehr gebraucht und in Betrieb genommen, muss eine Konformitätserklärung vorliegen. Die Konformitätserklärung bestätigt die Übereinstimmung mit den vorgeschriebenen Normen. Gebrauchte Boote und Yachten, die vor 16.6.98 gebaut wurden und bereits innerhalb der EU in Betrieb genommen wurden, benötigen kein CE-Zeichen.
Vertragskonstellation genau prüfen
Hin und wieder wird für Gebrauchtbootkäufer nicht auf den ersten Blick deutlich, ob ein Händler ein Boot anbietet, das ihm selbst gehört und das sich bereits in Deutschland befindet oder ob es sich um die Offerte eines Gebrauchtbootmaklers handelt, der eine Yacht ausserhalb der EU-Grenzen anbietet. Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie sich genau erkundigen, wer Ihr Vertragspartner ist. Dies hat wichtige Auswirkungen auf Ihre Verpflichtungen und auf Ihre rechtliche Position.